24.04.2019

Der Fachmann wundert sich

Bauhandwerkerpfandrechte müssen innert vier Monaten seit Ausführung der letzten Arbeiten eingetragen werden. Häufig werden Bauhandwerkerpfandrechte erst kurz vor Ablauf dieser Frist angemeldet. Komplikationen bei der Eintragung können diesfalls dazu führen, dass die Frist verpasst wird.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Frist erst durch die Eintragung des Pfandrechts im Tagebuch des Grundbuchs gewahrt ist. Selbst die Anordnung der Eintragung durch das Gericht genügt hingegen noch nicht.

Im Verfahren HE180379-O hatte das Handelsgericht Zürich über die superprovisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu befinden. Aus dem Entscheid vom 17. September 2018 ergibt sich, dass das Handelsgericht zunächst die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts superprovisorisch angeordnet hatte. Das Grundbuchamt hat daraufhin jedoch die Eintragung abgelehnt.

Das Grundstück war inzwischen in Stockwerkeigentum aufgeteilt worden. Das Bauhandwerkerpfandrecht sollte auf dem Stammgrundstück eingetragen werden. Die Belastung des Stammgrundstücks ist jedoch nur dann möglich, wenn sämtliche Stockwerkeinheiten frei von Pfandrechten sind. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Beachtenswert ist bei diesem Fall, dass die Aufteilung in Stockwerkeigentum offenbar genau zwischen dem Gesuch auf vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts und der Anordnung der superprovisorischen Eintragung durch das Handelsgericht erfolgt ist. Dem Gesuchsteller (dem Bauhandwerker) blieb im Zeitpunkt seines Gesuchs nichts anderes übrig, als die Eintragung auf dem Stammgrundstück zu verlangen, weil die Stockwerkeinheiten noch gar nicht existierten. Vermutlich wäre er auf Anfrage beim Grundbuchamt auch nicht über die bevorstehende Begründung von Stockwerkeigentum informiert worden. Selbst auf Anfrage des Handelsgerichts verzichtete das Grundbuchamt auf einen entsprechenden Hinweis. Da werden sich alle Beteiligten gewundert haben, als das Grundbuchamt die angeordnete Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts verweigerte.

Und die Moral von der Geschicht? Komplikationen bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts können trotz aller Sorgfalt vorkommen. Die Anmeldung des Bauhandwerkerpfandrechts sollte deshalb frühzeitig vorgenommen werden, sodass ein zweiter Anlauf vor Ablauf der Eintragungsfrist möglich bleibt.

Entscheid vom 17. September 2018PDF