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BAURECHT ULRICH

Erfahren Sie hier mehr über Neuigkeiten zur Anwaltskanzlei Baurecht Ulrich oder zu ausgewählten Themen aus dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts.

09.03.2023

Fristenlauf zur Anfechtung eines Beschlusses der STWEG bei Stellvertretung.

15.07.2022

Können Parteigutachten als Beweismittel verwendet werden?

23.03.2022

Berechnung von Verjährungsfristen, Verwirkungsfristen und prozessualen Fristen.

31.03.2020

Zertifizierung als "Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht"

14.10.2019

Die Bestimmung des Zeitpunkts der Zustellung einer fristauslösenden Mitteilung ist oft kompliziert.

28.06.2019

Konventionalstrafen für Bauverzögerungen müssen vor der Abnahme des Werks geltend gemacht werden.

29.04.2019

Die Anwaltskanzlei Baurecht Ulrich nimmt pünktlich auf den 1. Mai 2019 ihren Geschäftsbetrieb auf.

26.04.2019

Freie Plätze für das Seminar zum Thema «Rechte und Pflichten des Bauleiters» am 24. Juni 2019.

24.04.2019

Vorsicht vor Komplikationen bei der Eintragung von Pfandrechten für Bauhandwerker.

Anwaltskanzlei
Zug und Zürich

Baurecht Ulrich
Alte Steinhauserstrasse 1
6330 Cham ZG

T 041 561 38 25
F 041 561 38 26
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